Betreuung-Pflege
im Eigenheim
Betreuung-Pflege
Die 24-Stunden-Betreuung (Pflege), auch als Rund-um-die-Uhr-Pflege bekannt, ist eine Form der Betreuung, bei der Pflegekräfte kontinuierlich für eine Person zur Verfügung stehen, um deren tägliche Bedürfnisse zu erfüllen. Diese Art der Betreuung wird oft für ältere Menschen oder Personen mit besonderen Bedürfnissen in Anspruch genommen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter auf Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten angewiesen sind.
Die 24-Stunden-Betreuung umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, die darauf abzielen, den Patienten eine sichere und komfortable Umgebung zu bieten und ihnen dabei zu helfen, ein möglichst unabhängiges und erfülltes Leben zu führen. Dazu gehören Unterstützung bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Nahrungsaufnahme, bei der Mobilität sowie bei der Einnahme von Medikamenten.
Die Pflegekräfte, die in der 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden sind Pflegehilfskräfte oder examinierte Pflegekräfte. Sie sind rund um die Uhr für den Patienten da, um auf seine Bedürfnisse einzugehen und ihm die notwendige Unterstützung und Fürsorge zukommen zu lassen.
Viele Menschen bevorzugen die Betreuung in den eigenen vier Wänden, da dies ihnen ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und ein größeres Maß an Autonomie und Selbstbestimmung zu bewahren.
Insgesamt bietet die 24-Stunden-Betreuung eine umfassende und kontinuierliche Betreuung für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter Unterstützung benötigen. Sie ermöglicht es diesen Personen, ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu führen, und bietet ihren Angehörigen die Gewissheit, dass ihre Liebsten rund um die Uhr gut versorgt sind.
Welche Voraussetzungen gibt es um eine Betreuung Tag und Nacht im häuslichen Bereich in Anspruch nehmen zu können?
- Die Betreuerin bzw. der Betreuer müssen für die Dauer der Betreuung ein eigenes Schlafzimmer zur Verfügung haben.
- Die Betreuer-innen dürfen Bad und Küche mitbenützen und müssen bei der zu betreuende Person mit einem Nebenwohnsitz gemeldet werden.
Eine Betreuung kann prinzipiell (unter den oben genannten Punkten) immer beauftragt werden, jedoch erhalten Sie erst ab Pflegestufe 3 das Fördergeld vom Sozialministerium.
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