Betreuung-Pflege
im Eigenheim
Überblick
Betreuung-Pflege
Welche Voraussetzungen gibt es um eine Betreuung Tag und Nacht im häuslichen Bereich in Anspruch nehmen zu können?
- Die Betreuerin bzw. der Betreuer müssen für die Dauer der Betreuung ein eigenes Schlafzimmer zur Verfügung haben.
- Die Betreuer-innen dürfen Bad und Küche mitbenützen und müssen bei der zu betreuende Person mit einem Nebenwohnsitz gemeldet werden.
Eine Betreuung kann prinzipiell (unter den oben genannten Punkten) immer beauftragt werden, jedoch erhalten Sie erst ab Pflegestufe 3 das Fördergeld vom Sozialministerium.
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